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216038

(2015) Prozesse, Dordrecht, Springer.

Bewegungsdrang

Prozess und Dynamik in der Geschichte

Thomas Welskopp

pp. 189-213

‚Prozess' hat den Nachteil, ein vieldeutiger Begriff zu sein. Er impliziert immer mehr, als er im Einzelfall bezeichnet. Das gilt auch, wenn er ausdrücklich in einem engeren oder einem weiteren Sinn Gebrauch findet. Von der Rechtsgeschichte her, von wo er abstammt, erhält der ‚Prozess' seine Bedeutung als eine systematische Abfolge standardisierter Verfahrensschritte. Der gerichtliche Prozess ist ein ‚ordentlicher" Prozess (‚due process of law"), der sich an den geltenden Gesetzen orientiert, mit Ermittlung und zumeist folgender Anklage beginnt und nach formal festgeschriebenen Routinen (Prozedere) – wenn auch nicht immer – mit dem Urteil endet. ‚Prozess' innerhalb eines ähnlichen kognitiven Rahmens findet in der industriellen Produktion Anwendung. Auch hier werden in einer systematisch aufeinander bezogenen, kontrollierten Abfolge von Verfahrensschritten (Fertigungssequenzen, Takten) Ergebnisse erzeugt, Produkte, die zumeist Anforderungen an formal festgeschriebene Standards erfüllen müssen. Die Begriffe ‚Verfahrenstechnik" und ‚Prozesstechnik" unterscheiden sich nur danach, dass der erste die manipulativen, der zweite die steuerungstechnischen Aspekte der Herstellung in den Vordergrund hebt.

Publication details

DOI: 10.1007/978-3-531-93458-7_8

Full citation:

Welskopp, T. (2015)., Bewegungsdrang: Prozess und Dynamik in der Geschichte, in R. Schtzeichel & S. Jordan (Hrsg.), Prozesse, Dordrecht, Springer, pp. 189-213.

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