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(2019) Handbuch Philosophie der Kindheit, Stuttgart, Metzler.
Kinder können Rechte und Pflichten haben, etwa Partei eines Kaufvertrages sein, Eigentum erwerben oder erben. Sie können auch von Rechten ausgeschlossen sein, etwa von dem Wahlrecht zum Bundestag oder dem Recht zu heiraten. Um derartige konkrete Rechtspositionen geht es aber in aller Regel nicht, wenn Über Kinderrechte diskutiert wird. Die Diskussion um Kinderrechte steht vielmehr in einem Zusammenhang mit der allgemeinen grundund menschenrechtlichen Debatte und bezieht sich daher im Wesentlichen auf die fundamentalen Belange von Kindern.
Publication details
DOI: 10.1007/978-3-476-04745-8_15
Full citation:
Wapler, F. (2019)., Kinderrechte, in J. Drerup & G. Schweiger (Hrsg.), Handbuch Philosophie der Kindheit, Stuttgart, Metzler, pp. 121-127.
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